In den Kindertagesstätten finden deshalb weiterhin bis Mitte Februar 2021 keine regulären Betreuungsangebote statt; die Einrichtungen halten lediglich ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vor. Das heißt auch weiterhin, dass jede Familie, die dringend eine Betreuung für ihr Kind/ihre Kinder braucht, das Kind/die Kinder in die Kita bringen kann. Ein entsprechender Bedarf muss in der Einrichtung angemeldet werden.
Die saarländische Landesregierung hat zudem beschlossen, eine anteilige Erstattung der Elternbeiträge zur Deckung von Personalkosten in Kindertageseinrichtungen vorzunehmen. Aus diesem Grunde erstattet das Saarland die Hälfte der Elternbeiträge für Februar 2021. Dies gilt für alle Eltern, nicht nur für die, die auf den Betreuungsplatz bis Ende Mitte Februar 2021 verzichten. Das bedeutet, dass für alle Eltern nur die Hälfte des Elternbeitrags für Februar 2021 anfällt. Eine gesonderte Antragsstellung durch die Eltern ist nicht notwendig.
Die Abbuchung bzw. die Rechnungsstellung des Elternbeitrags durch die cts mbH für Februar 2021 wird nicht zu Beginn des Monat, sondern ein wenig später erfolgen. Die Abbuchung erfolgt, wenn in den ersten beiden Februarwochen eine politische Klärung bekannt ist, ob die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie über den 14. Februar 2021 hinaus verlängert werden. So können mögliche Regelungen für den Elternbeitrag in den Kindertagesstätten im Saarland berücksichtigt werden.
Zu diesem Zeitpunkt wird dann auch die Essensgeld-und Pflegegeldpauschale für den Februar 2021 abgebucht bzw. in Rechnung gestellt. Hierbei erfolgt gleichzeitig eine Verrechnung mit einer eventuellen anteiligen Rückerstattung der Essensgeld- und Pflegepauschale für Januar 2021.
Sollten Sie Nachfragen dazu haben, können Sie diese an die E-Mailadresse elternbeitrag_kita@cts-mbH.de richten. Geben Sie hierbei Ihren Namen, den Ihres Kindes/Ihrer Kinder sowie die Einrichtung, die das Kind besucht/die Kinder besuchen an
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